Kennzeichen korrekt anbringen: Was ist erlaubt und was nicht?

24. Juli 2024
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Aktuelles

In Österreich ist das Anbringen von Kfz-Kennzeichen durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt, die sich sowohl auf die Positionierung als auch auf die Sichtbarkeit und die Beschaffenheit des Nummernschildes beziehen.

Diese Vorgaben dienen nicht nur der klaren Identifizierung des Fahrzeugs, sondern auch der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Der folgende Artikel stellt die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen detailliert vor, damit Fahrzeughalter ganz genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Positionierung und Befestigung der Kennzeichen

Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Kfz-Kennzeichen sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug angebracht werden. Die Kennzeichen müssen dabei fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, sodass sie nicht ohne weiteres entfernt oder flexibel verändert werden können. Eine gängige Methode ist die Verwendung von Kennzeichenhalterungen, die in der Regel gut sicherstellen, dass die Schilder fest verankert sind.

Die genaue Platzierung der Kennzeichen ist durch das Gesetz ebenfalls vorgegeben. Das vordere Kennzeichen muss mittig oder auf der linken Fahrzeugseite angebracht sein, während das hintere Kennzeichen mittig oder auf der rechten Fahrzeugseite befestigt sein muss. Wichtig ist, dass beide Kennzeichen senkrecht zur Fahrbahn ausgerichtet sind und sich in einer Höhe zwischen 30 cm und 120 cm über dem Boden befinden.

Form und Material der Kennzeichen

Die in Österreich zugelassenen Kennzeichen bestehen aus Aluminium und sind reflektierend, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen ohne Probleme lesbar zu sein. Sie müssen den Standardmaßen von 520 x 110 Millimetern entsprechen, wobei bestimmte Fahrzeugarten, wie beispielsweise Motorräder oder US-Importe, auch Sondergrößen nutzen dürfen.

Die Kennzeichen dürfen nicht verändert oder manipuliert werden. Dies umfasst jegliche Modifikationen, wie etwa das Anbringen von Stickern, das Lackieren oder das Biegen der Kennzeichen. Auch das Verwenden von unzulässigen Schriften oder Farben ist verboten. Ein Kennzeichen online reservieren, das eine persönliche Wunschkombination enthält, ist jedoch grundsätzlich möglich.

Jedes Kennzeichen muss das offizielle österreichische Siegel und die entsprechenden Zulassungsplaketten tragen, die von der Zulassungsbehörde ausgegeben werden.

Sichtbarkeit und Lesbarkeit

Die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Kennzeichen sind essenziell. Das bedeutet, dass die  Kennzeichen nicht durch Fahrzeugteile, Ladung oder Zubehör verdeckt werden dürfen. Dies gilt auch für durchsichtige oder farbige Abdeckungen, die das Kennzeichen unleserlich machen könnten.

Darüber hinaus müssen Fahrzeughalter dafür sorgen, dass die Schilder stets sauber und gut lesbar sind. Verschmutzte oder beschädigte Kennzeichen sind demnach umgehend zu reinigen oder zu ersetzen, um ihre Erkennbarkeit zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Beleuchtung der Kennzeichen

Eine weitere wichtige Vorschrift betrifft die Beleuchtung der hinteren Kennzeichen. Gemäß Paragraph 15 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, kurz KDV, müssen die hinteren Kennzeichen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen beleuchtet sein.

Die Beleuchtung muss dabei weißes Licht abgeben und sicherstellen, dass das gesamte Kennzeichen gut lesbar ist. Die Beleuchtungseinrichtung darf jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer blenden oder irritieren.

Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen sind in Österreich zulässig und ermöglichen es, mehrere Fahrzeuge mit einem einzigen Satz Kennzeichen zu betreiben. Dabei darf jedoch immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Wechselkennzeichen eignen für Personen, die mehrere Pkw besitzen, aber auch für jene, die einen Pkw und ein Motorrad besitzen und nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Seit EInführung der digitalen Autobahn-Vignette, die an das Kennzeichen und nicht an das Fahrzeug gebunden ist, benötigt man im Fall eines Wechselkennzeichens nur noch eine Vignette.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regelungen

Wer die gesetzlichen Vorgaben zur Anbringung und Sichtbarkeit der Kennzeichen missachtet, riskiert dadurch Verwaltungsstrafen. Diese können je nach Verstoß und Schwere variieren. Sie umfassen jedoch häufig Geldbußen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können auch Punkte im Führerscheinregister oder gar die Entziehung der Zulassung drohen.

Foto: Robert May